12.10.2026
Foto: dbn KI generiert
Die seit August geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) entwickelt sich für zahlreiche österreichische und europäische Unternehmen zu einer erheblichen bürokratischen Belastung. Selbst kleinste Verpackungsmengen können hohe Kosten und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auslösen. Besonders kritisch: Hersteller mit Sitz in der EU müssen in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in den sie verkaufen wollen, einen Bevollmächtigten bestellen. Diese Pflicht trifft vor allem kleine Unternehmerinnen und Unternehmer hart.
Umweltminister Norbert Totschnig bringt die Problematik deshalb beim heutigen EU-Umweltministerrat in Luxemburg auf die Tagesordnung und drängt auf rasche Nachbesserungen.
„Kreislaufwirtschaft ja – unnötige Bürokratie nein!“, sagte Totschnig. „Wir wollen Verpackungsmüll reduzieren, Ressourcen schonen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Aber wir dürfen unsere Unternehmen dabei nicht mit unverhältnismäßigen Auflagen und Kosten belasten. Wenn bereits kleinste Verpackungsmengen hohe Kosten und zusätzliche Bürokratie verursachen, läuft etwas falsch. Deshalb werde ich beim heutigen Umweltrat die Herausforderungen klar ansprechen und Lösungsvorschläge präsentieren. Wir brauchen praxistaugliche Regeln statt neuer bürokratischer Hürden. Die verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten für Hersteller mit Sitz in der EU, die nur geringe Verpackungsmengen in Umlauf bringen, muss als erster Lösung rasch ausgesetzt werden.“
Österreichs konkrete Forderungen
Neben der Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht setzt sich Österreich für weitere Erleichterungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung ein:
- Unternehmen, die nur Kleinstmengen an Verpackungen in Verkehr bringen, sollen gänzlich von Berichtspflichten ausgenommen werden.
- Eine zentrale EU-Registrierungsstelle soll die derzeit notwendigen Mehrfachregistrierungen in jedem einzelnen Mitgliedstaat ersetzen und den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
- Große Online-Plattformen müssen stärker in die Verantwortung genommen werden.
- Auch bei den Vorgaben für Transportverpackungen besteht Nachbesserungsbedarf.
Der noch 2026 erwartete Kreislaufwirtschaftsakt soll dafür genutzt werden, die dringenden Korrekturen an der Verpackungsverordnung umzusetzen. Österreich will damit erreichen, dass die Ziele der Kreislaufwirtschaft nicht an überzogener Bürokratie scheitern.