14.07.2026
v.l.n.r. Günther Ofner, Barbara Eibinger-Miedl, Roland Karner, Norbert Totschnig
Foto: AGES
Am Flughafen Wien wurden seit Jahresbeginn rund drei Tonnen Obst, Gemüse, Schnittblumen und lebende Pflanzen ohne erforderliche Nachweise beschlagnahmt. Behörden appellieren an Reisende, Einfuhrbestimmungen ernst zu nehmen.
Mit Beginn der Urlaubssaison rücken die Vorschriften zur Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern wieder stärker in den Fokus. Am Flughafen Wien/Schwechat werden jährlich mehr als 32 Millionen Reisende abgefertigt. Der Zoll führt dort im Reiseverkehr jedes Jahr mehr als 5.000 Kontrollen durch.
Seit Jahresanfang 2026 wurden dabei rund drei Tonnen Obst, Gemüse, Schnittblumen und lebende Pflanzen beschlagnahmt, weil die erforderlichen Pflanzengesundheitszeugnisse fehlten. Im Rahmen der EU-weiten Kampagne #PlantHealth4Life informierten Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl, Flughafenvorstand Günther Ofner sowie Vertreter der AGES am Flughafen über Risiken für Pflanzengesundheit, Landwirtschaft und Umwelt.
Gefahr durch Schädlinge und Pflanzenkrankheiten
Was Reisende als harmloses Mitbringsel aus dem Urlaub betrachten, kann für heimische Ökosysteme problematisch werden. Pflanzen, Früchte, Samen oder Schnittblumen aus Drittstaaten können Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten einschleppen. Diese können sich auf Landwirtschaft, Artenvielfalt und natürliche Lebensräume auswirken.
„Mit der steigenden Reisetätigkeit in der Ferienzeit wächst auch unsere Verantwortung, Natur und Artenvielfalt zu schützen“, betonte Bundesminister Norbert Totschnig. Einfuhrbestimmungen sowie Kontrollen durch Pflanzenschutzdienst und Zoll seien daher ein wichtiger Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensgrundlagen.
Strenge Regeln auch für Obst, Samen und Schnittblumen
Vielen Reisenden ist laut Behörden nicht bewusst, dass für nahezu alle Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern bei der Einreise in die EU ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich ist. Bestimmte Pflanzen und Pflanzenteile dürfen überhaupt nicht eingeführt werden.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl verwies auf fast 500 Beanstandungen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen am Flughafen Wien im ersten Halbjahr 2026. Diese Zahlen zeigten, wie wichtig Kontrollen seien, um die Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern. Sie appellierte an Reisende, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Kontrollen an den EU-Erstankunftsstellen
Die Kontrollen werden von Inspektorinnen und Inspektoren des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes bei der Erstankunft in die Europäische Union durchgeführt. In Österreich betrifft das die Flughäfen Wien, Graz und Linz. Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden 486 Beanstandungen bei der Pflanzeneinfuhr registriert. Besonders häufig wurden Mangos und Zitrusfrüchte mitgebracht, regelmäßig auch Melanzani, Gurken und Äpfel.
Johannes Pleiner-Duxneuner, Geschäftsführer der AGES und Leiter des Bundesamtes für Ernährungssicherheit, bezeichnete Pflanzengesundheit als wichtigen Teil des One-Health-Ansatzes. Gesunde Pflanzen seien Grundlage für funktionierende Ökosysteme, Biodiversität und sichere Lebensmittelversorgung.
Auch tierische Produkte werden beschlagnahmt
Neben Pflanzen kontrollieren die Behörden auch Lebensmittel und lebende Tiere. Zuständig sind hier die Grenztierärztinnen und Grenztierärzte des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit. Bei Tieren und tierischen Produkten wurden im laufenden Jahr 839 Aufgriffe verzeichnet. Insgesamt beschlagnahmten die Behörden knapp 9,5 Tonnen Fleisch, Fisch, Milch, Eier und Honig.
Am Flughafen Wien werden täglich rund 50.000 Koffer und 13.000 Pakete transportiert und kontrolliert. Flughafenvorstand Günther Ofner betonte, dass sich Reisende rechtzeitig über geltende Einfuhrbestimmungen informieren sollten, damit eine Urlaubsreise nicht mit einem Zollproblem ende.
Im Zweifel lieber nichts mitnehmen
Auch aus Artenschutzgründen dürfen manche Mitbringsel nicht oder nur mit Genehmigung eingeführt werden. Die CITES-Regeln betreffen geschützte Tier- und Pflanzenarten – auch dann, wenn sie bereits zu Souvenirs verarbeitet wurden.
Zoll-Dienststellenleiterin Anita Csenar empfiehlt Reisenden daher, sich vor der Rückreise genau zu informieren. Wer unsicher sei, ob ein Produkt eingeführt werden dürfe, solle es besser nicht mitnehmen. Die Botschaft der Behörden ist eindeutig: Im Zweifel ist ein Foto das bessere Souvenir.
Quelle: BMLUK