Ausgabe 2026/06

12.06.2026

PVA verweigerte schwer kranker Arbeitnehmerin Berufsunfähigkeitspension

Foto: dbn

PVA verweigerte schwer kranker Arbeitnehmerin Berufsunfähigkeitspension

Eine jahrelang gesundheitlich stark beeinträchtigte Arbeitnehmerin erhält nach Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich nun doch eine Berufsunfähigkeitspension. Zuvor hatte die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag abgelehnt.

Die Frau war über viele Jahre in einem IT-nahen Beruf tätig. Bereits vor mehr als zehn Jahren traten bei ihr zunehmende Sehstörungen in Form von Doppelbildern auf. Hinzu kamen muskuläre Verspannungen, chronische Schmerzen und schwere Depressionen. Aufgrund dieser gesundheitlichen Belastungen beantragte sie eine Berufsunfähigkeitspension.

Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte den Antrag jedoch ab. Aus Sicht der PVA lag weder eine dauerhafte noch eine vorübergehende Berufsunfähigkeit vor. Die vorliegenden medizinischen Gutachten hätten demnach keine ausreichende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit erkennen lassen.

Arbeiterkammer zog vor Gericht
Nach der Ablehnung wandte sich die Arbeitnehmerin an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese brachte für ihr Mitglied Klage bei Gericht ein und argumentierte, dass die Frau aufgrund ihrer Erkrankungen dauerhaft berufsunfähig sei. Ziel war die Zuerkennung der beantragten Berufsunfähigkeitspension.

Das Gericht beauftragte daraufhin einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Dabei sollte unter anderem geklärt werden, ob die Frau Berufsschutz genießt und ob sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.

Gutachten bestätigte fehlende Arbeitsfähigkeit
Das gerichtliche Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeitnehmerin ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Aufgrund ihres stark eingeschränkten medizinischen Leistungskalküls sei auch eine Verweisung auf andere Tätigkeiten nicht möglich.

Die Arbeiterkammer setzte sich schließlich im Sinne ihres Mitglieds durch. Die betroffene Arbeitnehmerin bezieht nun eine Berufsunfähigkeitspension.

AK-Präsident Andreas Stangl sieht in dem Fall ein weiteres Beispiel dafür, dass Bescheide der PVA immer wieder vor Gericht korrigiert werden müssten. Sie würden aus seiner Sicht nicht immer dem tatsächlichen Gesundheitszustand der Betroffenen entsprechen.

Quelle: AK

zurück