12.06.2026
Foto: dbn
Ab 14. Juli 2026 gelten in Österreich strengere Kennzeichnungspflichten für Honig. Konsumentinnen und Konsumenten sollen dadurch auf einen Blick erkennen können, aus welchem Land das Produkt stammt.
Österreich verschärft die Regeln für die Kennzeichnung von Honig. Mit der im März verordneten Novelle der Honigverordnung müssen Hersteller künftig die Herkunft ihres Produkts deutlich sichtbar auf dem Etikett angeben. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, mehr Transparenz beim Einkauf zu schaffen und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken.
Bei Honig, der aus nur einem Ursprungsland stammt, muss dieses Land direkt genannt werden. Handelt es sich hingegen um eine Mischung aus mehreren Ländern, sind alle Herkunftsländer im Hauptsichtfeld des Etiketts anzuführen. Die Angaben müssen in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil erfolgen und zusätzlich Prozentangaben enthalten.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig begrüßt die neue Regelung als wichtigen Schritt für mehr Klarheit im Handel. „Pünktlich zum Sonntagsfrühstück kommt die Herkunft des Honigs auf den Tisch. Ab sofort sieht jede und jeder auf einen Blick, woher der Honig stammt“, erklärte Totschnig. Die klare Herkunftskennzeichnung schaffe Transparenz und unterstütze zugleich regionale Imkerinnen und Imker.
Für Honigmischungen ist bei den Prozentangaben eine Toleranzspanne von fünf Prozentpunkten je Herkunftsanteil vorgesehen. Grundlage dafür bildet die betriebliche Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit. Für Kleinpackungen bis 30 Gramm gelten vereinfachte Vorgaben: In diesen Fällen dürfen die Herkunftsländer auch mit zweibuchstabigen Ländercodes angegeben werden.
Die neuen Bestimmungen treten am 14. Juli 2026 in Kraft. Produkte, die bereits vor diesem Stichtag gekennzeichnet wurden, dürfen jedoch weiterhin bis zum Abverkauf der vorhandenen Bestände verkauft werden.
Quelle: Regionen und Wasserwirtschaft