15.06.2026
Foto: dbn
Alkohol am Steuer, extreme Raserei oder Geisterfahrten: Wer im Straßenverkehr schwere Verstöße begeht, muss in Österreich mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben Geldbußen drohen Führerscheinentzug, Nachschulungen und in besonders schweren Fällen sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
In Österreich ist klar geregelt, welche Verkehrsdelikte zwingend zum Entzug der Lenkberechtigung führen. Besonders häufig betroffen sind Alkohol- und Suchtmitteldelikte sowie massive Geschwindigkeitsüberschreitungen. Zusätzlich gibt es sogenannte Vormerkdelikte, die zunächst wie eine „Gelbe Karte“ wirken, bei Wiederholung aber ebenfalls ernste Konsequenzen nach sich ziehen können.
Alkohol und Drogen: Schon ab 0,8 Promille ist der Schein weg
Wer ein Kraftfahrzeug mit 0,8 bis weniger als 1,2 Promille Alkohol im Blut lenkt oder in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand unterwegs ist, verliert den Führerschein für mindestens einen Monat. Dazu kommt eine Geldstrafe zwischen 800 und 3.700 Euro; beim ersten Verstoß ist außerdem ein Verkehrscoaching vorgesehen. Ab 1,2 Promille wird es deutlich härter: Die Mindestentzugsdauer steigt auf vier Monate, die Geldstrafe auf bis zu 4.400 Euro. Bei 1,6 Promille oder mehr — oder bei Verweigerung des Alkotests — sind mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und bis zu 5.900 Euro Strafe vorgesehen. Zusätzlich können Nachschulungen, amtsärztliche Untersuchungen und verkehrspsychologische Stellungnahmen angeordnet werden.
Raserei kann teuer werden — und das Auto kosten
Auch bei massiven Tempoverstößen greifen die Behörden streng durch. Wer im Ortsgebiet mehr als 40 km/h oder außerhalb mehr als 50 km/h zu schnell fährt, muss mit mindestens einem Monat Führerscheinentzug und einer Geldstrafe zwischen 300 und 5.000 Euro rechnen. Bei noch höheren Überschreitungen — mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder 70 km/h außerhalb — beträgt der Entzug mindestens drei Monate. Seit März 2024 kann das Fahrzeug bei besonders schweren Fällen zudem vorübergehend beschlagnahmt werden; im Wiederholungsfall ist sogar eine Versteigerung möglich.
Geisterfahrten, Fahrerflucht und zu geringer Abstand
Nicht nur Alkohol und Geschwindigkeit können zum Verlust der Lenkberechtigung führen. Wer unter besonders gefährlichen Verhältnissen fährt, an illegalen Straßenrennen teilnimmt oder gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn unterwegs ist, muss ebenfalls mit mindestens sechs Monaten Entzug rechnen. Auch Fahrerflucht nach einem selbst verursachten Unfall mit Verletzten wird streng geahndet. Wird der vorgeschriebene Sicherheitsabstand massiv unterschritten — etwa auf weniger als 0,2 Sekunden — drohen ebenfalls mindestens sechs Monate Führerscheinentzug.
Vormerkdelikte: Die „Gelbe Karte“ im Straßenverkehr
Neben den Entzugsdelikten gibt es in Österreich eine Reihe von Vormerkdelikten. Sie führen beim ersten Mal meist nicht automatisch zum Führerscheinentzug, werden aber im Führerscheinregister eingetragen und mit Geldstrafen geahndet. Dazu zählen unter anderem Alkoholwerte ab 0,5 Promille, gefährliches Verhalten am Schutzweg, Rotlichtverstöße mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, das Befahren der Rettungsgasse oder schwere Mängel am Fahrzeug.
Das System ist stufenweise aufgebaut: Eine einzelne Vormerkung hat zunächst vor allem Warncharakter. Kommt innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Vormerkdelikt hinzu, verlängert sich die Vormerkdauer und es können Maßnahmen wie Nachschulung oder Perfektionsfahrt angeordnet werden. Bei einer dritten Vormerkung wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen.
Experten raten zu besonderer Vorsicht
Besonders tückisch ist, dass Vormerkungen spätere Führerscheinentzugsdelikte verschärfen können. Besteht bereits eine Vormerkung, verlängert sie einen späteren Entzug um zwei Wochen. Mehrere Einträge können daher aus einem vermeintlich kurzen Entzug rasch eine deutlich längere Fahrpause machen.
Die Regeln zeigen: Wer sich im Straßenverkehr grob fahrlässig verhält, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch weitreichende Folgen für Alltag und Beruf. Gerade bei Alkohol, Drogen, Raserei und gefährlichem Fahrverhalten greifen die Behörden konsequent durch. Das Vormerksystem soll zusätzlich verhindern, dass wiederholte Verstöße folgenlos bleiben.
Quelle: ÖAMTC