15.05.2026
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Ab 1. Juli soll auf ausgewählte Grundnahrungsmittel nur noch 4,9 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Doch weil der konkrete Gesetzestext weiterhin fehlt, wächst in Handel und Gewerbe die Sorge vor Unsicherheit, hohen Umstellungskosten und erheblichem Zeitdruck.
Der österreichische Lebensmittelhandel und das Lebensmittelgewerbe begrüßen die geplante steuerliche Entlastung grundsätzlich. In der Praxis sehen sich die Betriebe jedoch mit zahlreichen offenen Fragen konfrontiert, die eine rechtzeitige Vorbereitung erschweren.
Geplant ist, dass die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel mit 1. Juli 2026 auf 4,9 Prozent sinkt. Welche Produkte tatsächlich darunterfallen, ist derzeit allerdings offen, weil die gesetzliche Grundlage noch immer nicht vorliegt. Aus Sicht der Unternehmen fehlt damit die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit.
Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sieht darin ein zentrales Problem. Die Regierung präsentiere die Mehrwertsteuersenkung als wichtige Maßnahme gegen die Inflation. „Wenn sie es ernst meint, muss sie aber auch eine klare gesetzliche Grundlage zur Umsetzung liefern“, betont Prauchner. Solange nicht eindeutig geregelt sei, welche Waren betroffen sind, sei eine seriöse Vorbereitung weder für große Handelsketten noch für kleine selbstständige Kaufleute möglich.
Für zusätzliche Unsicherheit sorgt die schwierige Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Produkten. Gerade im Lebensmittelhandel mit seinen breiten Sortimenten ist die korrekte Zuordnung besonders aufwendig. Prauchner warnt, dass die Verantwortung damit am Ende bei den Betrieben liege – für viele kleine und mittlere Unternehmen sei das eine enorme Herausforderung.
Auch Leo Jindrak, Bundesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes in der WKÖ, schlägt Alarm. „Unter diesen Voraussetzungen ist die Umstellung in so kurzer Zeit nicht zu schaffen“, sagt er. Die fehlende Rechtsbasis sorge für große Verunsicherung. Die Betriebe bräuchten nun rasch klare Regeln, die sie auch ihren Kundinnen und Kunden nachvollziehbar erklären könnten.
Besonders betroffen sind im Lebensmittelgewerbe rund 1.300 Bäckereien, 1.400 Konditorinnen und Konditoren sowie – bei einzelnen Grundnahrungsmitteln – etwa 1.100 Fleischereibetriebe.
Teure Technik bremst die Umsetzung
Neben den rechtlichen Fragen verursacht die Umstellung auch beträchtliche technische Kosten. Viele Betriebe müssen ihre Kassensysteme so anpassen, dass diese den neuen Steuersatz mit Kommastelle korrekt verarbeiten können. Auch Warenwirtschaftssysteme und Waagen sind betroffen. Die nötigen Änderungen werden meist von externen Dienstleistern vorgenommen. Gerade für Klein- und Kleinstbetriebe sei das ein erheblicher finanzieller Kraftakt, sagt Prauchner. Hinzu komme, dass die verfügbaren Kapazitäten bei den Anbietern begrenzt seien.
Branche verlangt mehr Zeit und Unterstützung
Nach Ansicht der Branchenvertreter verschärft die kurzfristige Umsetzung die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler kleiner Betriebe zusätzlich. Das Bundesgremium Lebensmittelhandel und die Bundesinnung Lebensmittelgewerbe fordern deshalb klare gesetzliche Vorgaben, ausreichend Vorlaufzeit und gezielte Unterstützung für kleinere Unternehmen. Nur mit realistischen Fristen und finanzieller Hilfe könne die Umstellung in der Praxis bewältigt werden, betonen Prauchner und Jindrak.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich