15.05.2026
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Ab 17. Juli endet für viele Privatpersonen in Österreich die Möglichkeit einer dreijährigen Entschuldung. Schuldnerberatungen warnen vor sozialen und wirtschaftlichen Folgen – und davor, dass die neue Regelung insbesondere Frauen benachteiligen könnte.
Hintergrund ist eine bevorstehende Änderung im Privatkonkursrecht: Während ehemalige selbstständig Tätige weiterhin von einer dreijährigen Entschuldung profitieren sollen, gilt diese verkürzte Frist für viele andere Privatpersonen künftig nicht mehr. Nach Einschätzung der Schuldenberatungen trifft das vor allem jene Menschen, die selbst nicht unternehmerisch tätig waren, aber für Kredite oder Verbindlichkeiten gebürgt haben – und das sind überdurchschnittlich oft Frauen. Die Schuldnerberatungen verweisen dazu auf ein Beispiel aus der Praxis: Scheitert ein Unternehmer aus gesundheitlichen Gründen und gerät in den Privatkonkurs, kann seine Ehefrau durch eine Bürgschaft ebenfalls in die Insolvenz geraten. Nach bisheriger Rechtslage wären beide gleichzeitig schuldenfrei, nach der neuen Regelung müsste die Frau jedoch unter Umständen zwei Jahre länger zurückzahlen.
Kritik kommt unter anderem von Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. Er hält die geplante Verschärfung weder für ökonomisch sinnvoll noch für gesellschaftlich zielführend. Analysen der ASB Treuhandschaften deuten laut Schuldenreport darauf hin, dass kürzere Verfahren mitunter sogar zu höheren Rückzahlungsquoten führen können, weil die Motivation der betroffenen Männer und Frauen größer ist. Zudem ermögliche eine raschere Entschuldung eine schnellere Rückkehr ins Wirtschaftsleben und entlaste dadurch auch die öffentliche Hand.
Finanzbildung als Prävention
Neben der Kritik an der geplanten Regelung rückt auch die Prävention stärker in den Fokus. Fachleute und Politik verweisen darauf, dass finanzielle Grundbildung eine zentrale Rolle spielt, um Überschuldung frühzeitig zu verhindern. Wer Einnahmen, Ausgaben und finanzielle Risiken besser einschätzen kann, trifft eher fundierte Entscheidungen und gerät seltener in existenzbedrohende Situationen.
Auch Ulrike Königsberger-Ludwig], Staatssekretärin für Konsumentenschutz, betont die Bedeutung verständlicher und praxisnaher Finanzbildung. Im Rahmen der Finanzbildungsstrategie soll das BMASGPK die Schirmherrschaft für den Bereich Überschuldungsprävention übernehmen. Ziel ist es, bestehende Lücken zu schließen und allen Männern und Frauen – unabhängig von ihrer sozialen Lage – besseren Zugang zu Finanzwissen und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen.
Der Handlungsbedarf ist groß: Mangelnde Finanzkenntnisse gelten seit Jahren als ein wichtiger Faktor bei Überschuldung. Leitfäden zur finanziellen Basisbildung und klare Wegweiser zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten sollen deshalb künftig stärker dabei helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Der Anspruch dahinter ist klar: Finanzielle Kompetenz soll nicht nur Sicherheit schaffen, sondern auch soziale Teilhabe sichern. Wer einen realistischen Überblick über das eigene Budget hat, kann das Risiko langfristiger Überschuldung senken und gewinnt mehr Handlungsspielraum im Alltag.
Arbeitslosigkeit als zentraler Risikofaktor
Wie eng Schulden und Erwerbslosigkeit zusammenhängen, zeigen aktuelle Zahlen aus dem Schuldenreport 2026. Demnach sind 36,1 Prozent der Menschen, die eine Schuldenberatung aufsuchen, arbeitslos. Damit ist diese Gruppe dort beinahe fünfmal so häufig vertreten wie in der Gesamtbevölkerung. Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust zählen seit Jahren zu den häufigsten Auslösern von Überschuldung; 2025 nannten 36,4 Prozent der Personen in der Erstberatung genau diesen Grund.
Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes beginnt für viele Männer und Frauen der Weg in die Überschuldung. Kredite, Miete und laufende Fixkosten lassen sich dann oft nicht mehr stemmen. Laut Schuldenberatung stehen arbeitslosen Männern und Frauen nur noch rund 55 Prozent ihres vorherigen Einkommens zur Verfügung. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld lag 2025 bei 1.351 Euro und damit deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.806 Euro sowie unter dem Referenzbudget von 1.878 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. Die Debatte über Entschuldung, Prävention und soziale Absicherung dürfte damit in den kommenden Monaten weiter an Bedeutung gewinnen.
Quelle: ASB Schuldnerberatungen GmbH