Ausgabe 2026/05

15.05.2026

Bundesdenkmalamt genehmigt Verbreiterung der Donaubrücke Stein-Mautern

Foto: dbn

Bundesdenkmalamt genehmigt Verbreiterung der Donaubrücke Stein-Mautern

Laut Bescheid ist eine Verbreiterung der Fahrbahn in begrenztem Ausmaß mit Denkmalschutz und UNESCO-Welterbe vereinbar. Das Bundesdenkmalamt hat die Verbreiterung der Donaubrücke Stein-Mautern genehmigt. Nach Angaben in der Aussendung verändert die geplante Maßnahme das Erscheinungsbild des Bauwerks nur geringfügig und ist mit den Vorgaben des Denkmalschutzes sowie dem Status der Wachau als UNESCO-Welterbe vereinbar.

Im Bescheid wird die geplante Verbreiterung von 64,4 Zentimetern als Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur langfristig sicheren Nutzung der Brücke bezeichnet. Eine weitergehende Verbreiterung wäre demnach mit den gesetzlichen Anforderungen des Denkmalschutzes nicht vereinbar gewesen.

Sanierung ab 2028 geplant
Die umfassende Sanierung der Bestandsbrücke ist laut Planung für den Zeitraum von 2028 bis 2032 vorgesehen. Die Gesamtbaukosten werden mit 145 Millionen Euro angegeben. Ebenfalls für 2028 ist die Verkehrsfreigabe einer Ersatzbrücke geplant.

Die Kremser FPÖ-Bezirksparteiobfrau und Gemeinderätin Susanne Rosenkranz begrüßte die Entscheidung des Bundesdenkmalamts. Sie erklärte, die Genehmigung sei eine gute Nachricht für die Bevölkerung und die Region.

Nach Angaben aus dem politischen Umfeld war in den vergangenen Jahren mehrfach darauf verwiesen worden, dass eine Verbreiterung der Donaubrücke aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich sei. Der nun vorliegende Bescheid zeigt, dass eine begrenzte bauliche Anpassung unter den geltenden Auflagen genehmigt werden kann.

Mit der Genehmigung ist ein weiterer Schritt für die geplante Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur in der Region gesetzt. Befürworter des Projekts verweisen vor allem auf Verbesserungen bei Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Brücke im Alltag.

Quelle: dbn

zurück