Ausgabe 2026/05

15.05.2026

Hitze am Bau: Gewerkschaft fordert konsequenten Schutz für Arbeiter

Foto: dbn

Hitze am Bau: Gewerkschaft fordert konsequenten Schutz für Arbeiter

Angesichts steigender Temperaturen in den Sommermonaten drängt die Gewerkschaft BAU-HOLZ auf verbindliche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer auf Baustellen und verteidigt die bestehende Hitzefrei-Regelung ab 32,5 Grad.

Die zunehmende Zahl heißer Sommertage wird für viele Menschen am Arbeitsplatz zu einer wachsenden Belastung. Besonders stark betroffen ist laut Gewerkschaft der Bausektor, wo Arbeiter oft stundenlang in direkter Sonne, auf aufgeheizten Baustellen, Dächern oder Asphaltflächen tätig sind. Daten der Gesundheit Österreich GmbH zeigen, dass hohe Temperaturen Gesundheit, Konzentration und Sicherheit am Arbeitsplatz deutlich beeinträchtigen können.

Die Gewerkschaft BAU-HOLZ begrüßte daher die neue Hitzeschutzverordnung, pochte jedoch zugleich auf eine konsequente Umsetzung in der Praxis. Gerade auf Baustellen reichten allgemeine Ankündigungen nicht aus, vielmehr brauche es klare Vorgaben, wirksame Kontrollen und konkrete Schutzmaßnahmen, hieß es.

GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch erklärte, der Bau sei die am stärksten betroffene Branche. Wer bei Temperaturen von 35 Grad schwere körperliche Arbeit leisten müsse, brauche Schutzmaßnahmen und keine Debatte darüber, ob Hitze am Arbeitsplatz gefährlich sei.
Nach den vorliegenden Daten hat sich die Zahl der Hitzetage in Österreich bereits verdreifacht. Besonders betroffen sind Menschen, die im Freien schwere körperliche Arbeit verrichten. Mit steigenden Temperaturen nehmen auch Konzentrationsprobleme, Leistungsabfälle und das Unfallrisiko zu. Den präsentierten Studien zufolge gehen bereits Millionen Arbeitsstunden durch Hitze verloren, rund die Hälfte davon in der Baubranche.

Für Muchitsch ist deshalb die bestehende Hitzefrei-Regelung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ein zentraler Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes. Diese Regelung dürfe aus Sicht der Gewerkschaft keinesfalls infrage gestellt werden.

Bauarbeiter können weiterhin ab 32,5 Grad Celsius im Schatten hitzefrei bekommen. Die sogenannte Hitze-60er-Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunterbrechung rund 60 Prozent ihres normalen Arbeitslohns erhalten. Über die Gewährung entscheidet der Baustellenverantwortliche nach Anhörung des Betriebsrats.

Zusätzlich verpflichtet die neue Hitzeschutzverordnung die Betriebe zu konkreten Vorkehrungen. Dazu zählen etwa Trinkwasser, Beschattung, vorverlegte Arbeitszeiten, geeignete Schutzkleidung oder gekühlte Kabinen.

Muchitsch bezeichnete Hitze als ernstes Gesundheitsrisiko und betonte, niemand dürfe durch seine Arbeit krank werden. Gerade auf Baustellen seien daher strenge Schutzmaßnahmen notwendig. Zugleich komme den Betriebsräten eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben zu.

Quelle: ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund

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