14.04.2026
Foto: dbn
Eine verbale Entgleisung am Arbeitsplatz kommt einem Gastronomiebetrieb in Kärnten nun teuer zu stehen: Zwei Beschäftigte erhielten nach einer ungerechtfertigten Entlassung jeweils 7.500 Euro Kündigungsentschädigung. Insgesamt musste der Arbeitgeber 15.000 Euro bezahlen.
Ausgangspunkt des Konflikts war ein klärendes Gespräch, das die beiden Angestellten mit ihrem Vorgesetzten führten. Ziel war es, betriebliche Probleme offen anzusprechen. Statt auf die Anliegen seiner Mitarbeiter:innen einzugehen, zeigte der Gastronom jedoch Desinteresse. Die Situation eskalierte schließlich verbal: Der Arbeitgeber forderte die beiden auf, ihre Schlüssel abzugeben und „sich zu schleichen“.
Die Betroffenen akzeptierten dieses Vorgehen nicht und wandten sich umgehend an die Bezirksstelle Spittal der Arbeiterkammer (AK). Dort erhielten sie rechtliche Unterstützung. Im Nachhinein versuchte der Gastronom, den Vorfall anders darzustellen. Er behauptete, die beiden Beschäftigten seien unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben und hätten das Unternehmen eigenmächtig verlassen.
Diese Darstellung hielt jedoch einer Überprüfung nicht stand. Dank der lückenlosen Dokumentation und der raschen Reaktion der Betroffenen konnte das Gegenteil belegt werden. Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung der vollen Kündigungsentschädigung verpflichtet.
AK-Präsident Günther Goach betont, dass Beschäftigte sich respektloses Verhalten oder rechtswidrige Kündigungen nicht gefallen lassen müssen. Niemand müsse Beschimpfungen am Arbeitsplatz hinnehmen oder ohne Einhaltung gesetzlicher Fristen vor die Tür gesetzt werden. Besonders häufig würden Arbeitgeber laut Arbeiterkammer versuchen, ungerechtfertigte Entlassungen nachträglich als Eigenkündigung oder unentschuldigtes Fernbleiben darzustellen.
Die Arbeiterkammer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihre Unterstützung für Mitglieder kostenlos ist und rät Betroffenen, bei Problemen rasch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Quelle: Arbeiterkammer Kärnten