Ausgabe 2026/04

14.04.2026

Ärzteverband zieht gegen ICD‑10‑Pflicht vor den Verfassungsgerichtshof

Foto: dbn

Ärzteverband zieht gegen ICD‑10‑Pflicht vor den Verfassungsgerichtshof

Ab dem Jahr 2026 sollen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Österreich Diagnosen verpflichtend nach dem ICD‑10‑System codiert im Rahmen der Honorarabrechnung übermitteln. Was von der Politik als Schritt zu mehr Transparenz und moderner Gesundheitssteuerung präsentiert wird, stößt in der Ärzteschaft jedoch auf massiven Widerstand. Der Ärzteverband Oberösterreich kündigt nun an, die Regelung vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen.

Nach Ansicht des Verbands weist das geplante System grundlegende fachliche und rechtliche Mängel auf. Zwar stelle niemand grundsätzlich den Nutzen strukturierter Diagnosedaten infrage, kritisiert DDr. Michael Stelzl, doch die konkrete Ausgestaltung sei „handwerklich schlecht gemacht“. Weder die medizinische Versorgung noch eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik würden davon profitieren. Zudem seien im Begutachtungsverfahren schwere formale Fehler aufgetreten.

Verzögerte Daten ohne Steuerungswirkung
Als zentralen Konstruktionsfehler sieht der Ärzteverband die enge Kopplung von Diagnosemeldung und Honorierung. Da die codierten Diagnosen den Umweg über Sozialversicherung, Anonymisierungsstellen und den Dachverband nehmen, würden die Daten erst mit monatelanger Verzögerung im Gesundheitsministerium ankommen. Für eine zeitnahe Steuerung – etwa bei Infektionswellen oder regionalen Versorgungsengpässen – seien diese Informationen damit weitgehend wertlos.

„Wer glaubt, mit Zahlen von vor einem halben Jahr aktuelle Entwicklungen steuern zu können, verkennt die Grundlagen evidenzbasierter Gesundheitspolitik“, kritisiert DDr. Michael Stelzl.

Fehlende Anschlussfähigkeit an EU‑Vorgaben
Besonders deutlich fällt die Kritik mit Blick auf die europäische Ebene aus. Österreich ist verpflichtet, bis 2029 im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums eine digitale Kurzakte für alle Patientinnen und Patienten bereitzustellen. Diese soll klinisch relevante Informationen wie Vorerkrankungen, Dauermedikation oder Unverträglichkeiten enthalten. Das nun vorgesehene ICD‑10‑Meldesystem sei jedoch primär auf Abrechnungsstatistik ausgelegt und liefere genau diese Angaben nicht.

Der Ärzteverband warnt daher vor einem teuren Übergangsprojekt ohne Zukunftsperspektive. „Wir errichten ein System, dessen Verfallsdatum bereits feststeht“, so DDr. Michael Stelzl. Die dafür aufgewendeten Mittel würden dann für eine nachhaltige, europaweit kompatible Lösung fehlen.

Als Alternative schlägt der Verband ein eigenständiges Diagnosemodul innerhalb der elektronischen Gesundheitsakte vor, das unabhängig vom Abrechnungssystem funktioniert und damit sowohl aktuelle Auswertungen als auch EU‑Konformität ermöglichen würde. Dieser Vorschlag sei dem Ministerium zwar unterbreitet, jedoch ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt worden.

Datenschutz und knappe Begutachtung in der Kritik
Neben organisatorischen und technischen Fragen äußert der Ärzteverband erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Vorgesehen sei der Einsatz der Sozialversicherungsnummer auch für Zwecke außerhalb der klassischen Krankenversicherung. Zudem bleibe unklar, unter welchen Bedingungen aus pseudonymisierten Datensätzen Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden dürften. Dies könne das Vertrauen der Patientinnen und Patienten nachhaltig beeinträchtigen.

Auch der Gesetzgebungsprozess selbst wird scharf kritisiert. Die Begutachtungsfrist habe weniger als eine Arbeitswoche betragen – aus Sicht des Verbands völlig unzureichend für ein Projekt, das sensible Gesundheitsdaten von Millionen Menschen betrifft. Von einem seriösen parlamentarischen Verfahren könne keine Rede sein.

Mehr Bürokratie, weniger Ärzte
Besonders dramatisch seien laut Ärzteverband die praktischen Folgen für die Ordinationen. Künftig müsse jeder Patientenkontakt codiert werden, inklusive späterer Korrekturen vorläufiger Diagnosen oder rückwirkender Ergänzungen bei chronischen Erkrankungen. Auch Kontakte ohne ärztliche Behandlung wären zu dokumentieren.

Diese zusätzliche Bürokratie belaste nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern das gesamte Praxisteam – ohne erkennbaren medizinischen Nutzen. In Zeiten akuten Ärztemangels sei dies ein politisches Signal in die falsche Richtung, warnt der Verband.
Zum Abschluss richtet DDr. Michael Stelzl einen eindringlichen Appell an die zuständige Ministerin: Das Projekt müsse in seiner derzeitigen Form gestoppt und grundlegend neu konzipiert werden. „Österreich braucht eine funktionierende digitale Gesundheitsdateninfrastruktur – keine teure Scheinlösung, die Ärztinnen und Ärzte von der Arbeit am Patienten abhält.“

Quelle: Ärzteverband OÖ - Ärzte für Ärzte

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