11.03.2026
Foto: dbn
Ab 1. Juli 2026 tritt in Österreich eine umfassende Entlastung für Konsumentinnen und Konsumenten in Kraft: Die Mehrwertsteuer auf zahlreiche Grundnahrungsmittel sinkt dauerhaft von bislang 10 Prozent auf 4,9 Prozent. Betroffen sind Produkte wie Brot, Milch, Butter, Eier sowie verschiedene heimische Obst‑ und Gemüsesorten. Ziel der Maßnahme ist es, die Grundversorgung zu sichern und einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen.
Nach Angaben der Informationsplattform „Österreich isst informiert“ macht die Mehrwertsteuer einen wesentlichen Anteil am Lebensmittelpreis aus. Die Website erklärt nicht nur die geplanten Änderungen, sondern liefert auch eine Übersicht über jene Produkte, die künftig niedriger besteuert werden. Zudem wird erläutert, was rechtlich als Lebensmittel gilt und worin sich Nahrungsmittel, Grundnahrungsmittel und Genussmittel unterscheiden.
Derzeit unterliegen die meisten Lebensmittel dem ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent – darunter Milchprodukte, Fleisch, Kartoffeln, Obst, Gemüse, Fisch, Eier, Öle, Teigwaren oder Backwaren. Für bestimmte agrarische Produkte sowie Futtermittel gelten 13 Prozent, während Kaffee, Tee, Fruchtsäfte, Mineralwasser, Softdrinks und alkoholische Getränke mit dem regulären Steuersatz von 20 Prozent besteuert werden.
Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit dem ermäßigten Satz von zehn Prozent im Mittelfeld. Während Länder wie Ungarn, Dänemark oder Estland höhere Sätze verlangen, liegen elf EU-Staaten darunter. In Irland und Malta beträgt die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel sogar null Prozent.
Neben der steuerlichen Entlastung beleuchtet die Plattform auch die Preisbildung im Lebensmittelhandel. Faktoren wie Weltmarktpreise, Produktionskosten in der Landwirtschaft, Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie, Handelsmargen sowie das Konsumverhalten spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Endpreise im Supermarkt.
Text/Quelle: Fachverband der Lebensmittelindustrie