10.11.2025
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Im Rahmen ihrer Schnellschätzung hat die Statistik Austria den Anstieg der Energiepreise im September als einen der wichtigen Faktoren für eine Inflationsrate von vier Prozent angegeben. Für diese Steigerung mitverantwortlich ist unter anderem das Auslaufen der Energiepreisbremse (30. April 2022 bis 31. Dezember 2024), im Zuge derer die Elektrizitätsabgabe für Strom vorübergehend auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde gesenkt wurde. Seit 1. Jänner 2025 beträgt die Elektrizitätsabgabe in Österreich wieder 1,5 Cent pro Kilowattstunde plus 20 Prozent Umsatzsteuer.
Während gerade energieintensive Großverbraucher diese Elektrizitätsabgabe unter bestimmten Bedingungen und nach einer komplexen Berechnung vom Finanzamt zurückfordern können, müsse alle anderen Betriebe sie bezahlen. Und da Haushalte nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bezahlen diese auch noch die 20-prozentige Umsatzsteuer auf die Abgabe, also in der Folge 1,8 Cent pro kWh.
Während sich die Innenpolitik in Sachen Inflation und Preissteigerungen gerne an Vermietern und der Lebensmittelbranche abarbeitet, erinnert sie nur ungern an folgenden Umstand: Denn hierzulande kaum bekannt ist die Tatsache, dass Österreich mit einer Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent genau 30-mal höher liegt als die von der EU empfohlene Mindestbesteuerung von Strom bei betrieblicher Nutzung.
Die EU hat in ihrer Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG nämlich eine Mindestbesteuerung von 0,05 Cent pro kWh Strom bei betrieblicher Nutzung angeraten – und 0,1 Cent für nichtbetriebliche Nutzung. Die alleinige Verantwortung für die Höhe dieser Abgabe und dieses „Gold Plating“ liegt also nicht in Washington, Moskau oder Peking, sondern bei jenen Parteien im Nationalrat, die dem zugestimmt haben.
Text/Quelle: NÖ Wirtschaftspressedienst