Ausgabe November 2025

08.11.2025

Aus für Klebevignette ab Ende 2026

Foto: dbn

Aus für Klebevignette ab Ende 2026

Wichtige Neuerungen bei der Einhebung der Maut auf Bundesstraßen haben den Verkehrsausschuss heute mit Mehrheit passiert. Der Beschluss zur Novellierung des Mautgesetzes wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS gefasst. Ab 1. Dezember 2026 soll die Bemautung ausschließlich durch digitale Vignette erfolgen. Weiters sollen laut Verkehrsminister Peter Hanke die Tarifanpassungen für 2026 mit Rücksicht auf die schwache Konjunktur nur maßvoll ausfallen. Für emissionsfreie Fahrzeuge ist vorgesehen, dass der 75%-Bonus bei der Anlastung der Infrastrukturkosten noch weitere fünf Jahre gelten soll.

Weitere Neuerungen, die den Verkehrsausschuss heute passierten, waren der Beitrag Österreichs zur Digitalisierung des CEMT-Systems, das Transportgenehmigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr regelt. Das dazu dienende CEMT-Digitalisierungsgesetz wurde einstimmig angenommen.

Ebenfalls einstimmig angenommen wurden Änderungen im Schifffahrtsgesetz (SchFG) und im Wasserstraßengesetz (WaStG) sollen der "via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H." einen kostendeckenden Betrieb der neun Donauschleusen ermöglichen. Der bisherige Beitrag des Bundes zum Ausgleich der Finanzierungslücke entfällt damit.

Novelliert wird auch das Hochleistungsstreckengesetz, (HlG). Davon erhofft sich die Bundesregierung Rechtssicherheit bei der Definition von Bahn-Hochleistungsstrecken und dass Ausbauprojekte beschleunigt werden können. Dieser Änderung stimmten alle Fraktionen außer den Grünen zu.

Novelle des Mautgesetzes sieht nur mehr digitale Vignetten vor

Laut der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) (227 d.B.) soll das bestehende duale Vignettensystem mit Klebevignette und digitaler Vignette mit 1. Dezember 2026 nicht mehr weitergeführt werden und die Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG erfolgen. Damit werde ein nutzerfreundliches System geschaffen, führte Bundesminister Hanke im Ausschuss aus. Bereits jetzt gebe es eine hohe Akzeptanz der digitalen Vignette. Mit dem Entfall der Klebevignette werde auch ein hoher Verwaltungsaufwand für die ASFINAG entfallen. Der analoge Erwerb der digitalen Vignette bleibe sichergestellt.

Mehrere Bestimmungen der Novelle betreffen die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten sowie der CO2-Emissionen in der Berechnung der Maut. Die gesetzlich vorgesehene Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten um 2,9 % soll für das Jahr 2026 mit Rücksicht auf das konjunkturelle Umfeld einmalig entfallen. Die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 soll auch weiterhin nicht 100 % umfassen. Allerdings wird 2026 diese nicht wie ursprünglich vorgesehen 70 %, sondern 80 % umfassen. Angehoben wird auch der Betrag der Ersatzmaut, die bei Mautprellerei zu entrichten ist. Für emissionsfreie Fahrzeuge (CO2-Emissionsklasse 5) soll der aktuell geltende 75%-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten erst mit Ende 2030 auslaufen.

Laut Verkehrsminister Hanke erfolgt damit eine ausgewogene Mautanpassung, die den Interessen des Umweltschutzes wie auch der Güterbeförderungsbranche gerecht werde. Zum einen werde mehr Kostenwahrheit hergestellt, aber auch der Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge unterstützt.

Kritik an der Novelle kam von den Grünen. Elisabeth Götze (Grüne) vermisste eine öffentliche Begutachtung der Änderungen und sah bei den Mautanpassungen eine deutliche Bevorzugung von LKW-Fahrten gegenüber dem PKW-Verkehr. Die angestrebte Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene werde damit erschwert.

Melanie Erasim (SPÖ) widersprach der Sicht von Götze und wies darauf hin, dass der LKW-Verkehr nun einen höheren Kostenbeitrag leisten werde. Die Novelle setze eine Mautanpassung "mit Augenmaß" um. Für ÖVP-Abgeordneten Joachim Schnabel folgt Österreich mit der Novelle dem Vorbild der Nachbarländer, die ebenfalls nur mehr eine digitale Vignette kennen. Auch NEOS-Abgeordneter Dominik Oberhofer zeigte sich zufrieden mit der Novelle, die "einen großen Wurf" bedeute und den Interessen der Bevölkerung und der Umwelt gerecht werde.

FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß argumentierte für ein Antrag ihrer Fraktion, (283/A(E)), die Gültigkeitsdauer der digitalen Ein-Tages- und Zehn-Tages-Vignette auf eine stundengenaue Abrechnung umzustellen. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung für die Vignette solle demnach die jeweilige volle Gültigkeitsdauer von 24 Stunden bzw. 240 Stunden gelten. Das sei technisch bereits umsetzbar, argumentierte sie. Oberhofer (NEOS) sagte, man werde sich diese Frage ansehen müssen, und sprach sich für die Vertagung des Antrags aus.

Text/Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion

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