Ausgabe August/September/Oktober 2025

28.07.2025

Sonderthema

HOCHWIMMER BAU GMBH
Land Salzburg ermöglicht mehr Raum für leistbares Wohnen

Fotos: BWSG/Wildbild

Land Salzburg ermöglicht mehr Raum für leistbares Wohnen

Rund 140 Seiten umfasst das Gesetzespaket zur Raumordnungsnovelle, das im Landtag beschlossen wurde. Die neue Regelung gilt unter anderem für Grundstücke ab 2.000 Quadratmetern, exklusive Eigenbedarf. Zudem werden zentrale Gemeinden (etwa die Stadt Salzburg, die fünf Bezirkshauptorte oder Gemeinden wie etwa Altenmarkt, Kuchl, Mittersill oder Wals-Siezenheim) verpflichtet, bis 2030 ihre Flächenwidmungspläne zu überprüfen und bestehendes Bauland hinsichtlich seiner Eignung für geförderten Wohnbau zu evaluieren.

Zauner: „Ziel: Leistbares Wohnen für Salzburg.“

Für Wohnbaulandesrat Martin Zauner liegen die Vorteile der Gesetzesinitiative auf der Hand. „Mit dieser Novelle schaffen wir die Grundlage für die Mobilisierung von Bauland für den geförderten Wohnbau auf großen Flächen – dort, wo Gemeinden überörtliche Wohnfunktionen übernehmen. Ein zentraler Hebel dabei sind Raumordnungsverträge, die klare Rahmenbedingungen schaffen. So können wir auch in Zukunft leistbare, eigene vier Wände in den 119 Kommunen im Bundesland weiter schaffen“, betont Zauner.

Weniger Bürokratie, mehr Wohnbau

Mit der Novelle wird die Verwaltung zudem deutlich verschlankt werden. So genügt beispielsweise künftig eine einmalige Abgabenerklärung zum Infrastrukturbereitstellungsbeitrag (kurz IBB) – jährliche Erklärungen können daher entfallen. „Wir haben an vielen Punkten gleichzeitig angesetzt – mit einem Ziel: den Wohnraum in Salzburg wieder leistbar zu machen und die gesetzlichen Rahmen zukunftssicher zu gestalten“, sagt Landesrat Martin Zauner. Auch bei baurechtlichen Details wurden Hürden abgesenkt – ohne Abstriche bei der Qualität. Somit wird mehr leistbarer Wohnbau ermöglicht.

Die zentralen Eckpunkte im Überblick:

Reduzierung von Mindestabständen zwischen Wohngebäuden
Anhebung von Bebauungsdichten im Wohnbau bei qualitätsvollem Bauen
Förderung echter Barrierefreiheit, anstatt bloßer Anpassbarkeit
Drei Wohnbau-Werkzeuge bereits evaluiert

Unter Federführung von Landesrat Martin Zauner wurde von der Wohnbauabteilung kürzlich bereits eine erste Evaluierung der Zweitwohnsitzabgabe (ZWAG), des Infrastrukturbereitstellungsbeitrags (IBB) und der Leerstandsabgabe durchgeführt. Durch alle drei Wohnbau-Werkzeuge werden seit dem 1. Jänner 2023 Abgaben eingehoben. Die Instrumente haben sich bereits bewährt:

Zweitwohnungsabgabe: Diese erweist sich als treffsicheres Instrument mit niedrigem Verwaltungsaufwand und hoher Wirkung. 2023 flossen mehr als zwei Millionen Euro in die Gemeindekassen. Erleichtert wird die Einhebung durch die Nutzung bestehender Zweitwohnsitzdaten aus dem Nächtigungsabgabengesetz.
IBB: Das Instrument hat ungenutzte Bauflächen erfolgreich mobilisiert. Auch hier beliefen sich die Einnahmen für die Gemeinden auf mehr als zwei Millionen Euro.
Leerstandsabgabe: Weniger als die Hälfte der Gemeinden hat bislang beschlossen, die Leerstandsabgabe einzuheben. Das deutet darauf hin, dass dieses Thema nicht überall als akut wahrgenommen wird.
„Gleichzeitig gestaltet sich die Erhebung verlässlicher Leerstandsdaten – etwa in der Stadt Salzburg – als schwierig: Für das Jahr 2023 liegen noch keine belastbaren Zahlen vor“, so Martin Zauner.

Fotos und Text/Quelle: Landesregierung Salzburg

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