Ausgabe Dezember 2024

30.11.2024

Vermeidbare Steuererhöhung führt zu steigenden Gaspreisen ab Jänner 2025

Foto: dbn

Vermeidbare Steuererhöhung führt zu steigenden Gaspreisen ab Jänner 2025

Das Auslaufen der reduzierten Erdgasabgabe, die Gasnetzbetreiber ihren Kunden weiterverrechnen und die sich somit auf der Netzrechnung findet, wird ab dem kommenden Jahr zu einer Verteuerung von Gas beitragen. „Vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2024 wurde die Erdgasabgabe auf 0,01196 Euro je Kubikmeter gesenkt. Ab 1. Jänner 2025 gelten wieder 0,066 Euro je Kubikmeter“, sagt Mag. Michael Mock, Geschäftsführer des Fachverband Gas Wärme (FGW).

Das Auslaufen dieser Regelung führt ab dem kommenden Jahr bei einem Haushaltsverbrauch von durchschnittlich 1.300 Kubikmeter Gas zu Mehrkosten von etwa 70 Euro plus 20 Prozent Mehrwertsteuer pro Jahr - in Summe also auf 84 Euro. Das würde eine höhere Belastung bedeuten als die momentan medial thematisierten Gasnetztarifsteigerungen, die bei einem Durchschnittshaushalt nur rund 50 Euro pro Jahr ausmachen soll.

Auch für Unternehmen stellt die Erhöhung der Erdgasabgabe gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten eine vermeidbare Zusatzbelastung dar. Wie stark ein Unternehmen betroffen sein wird, richtet sich nach seinem Gasverbrauch. Dieser wird jedenfalls ein Vielfaches der Haushaltsbelastungen ausmachen.

In diesem Zusammenhang ist besonders bitter, dass es den Kunden wohl kaum erklärt werden kann, weshalb sogar für CO2-neutrales, erneuerbares Gas wie Biomethan oder Wasserstoff weiterhin die Erdgasabgabe zu entrichten ist. Der Grund dafür ist, dass die Befreiung der Erdgasabgabe für erneuerbares Gas, die im Übrigen seit vielen Jahren im Erdgasabgabengesetz vorgesehen ist, vom zuständigen Finanzministerium und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bisher nicht umgesetzt worden ist.

Der Fachverband Gas Wärme fordert daher im Sinne der Gaskunden sowie der Inflationsbekämpfung auf, den abgesenkten Steuersatz der Erdgasabgabe für die kommenden Jahre beizubehalten. „Darüber hinaus ist durch die zuständigen Ministerien unverzüglich ein gesetzeskonformer Zustand herzustellen, der die Befreiung von erneuerbaren Gasen von der Erdgasabgabe betrifft“, sagt Mock abschließend.

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