Ausgabe September 2024

Verspätungen, Überbuchungen, Annullierungen: Die Urlaubssaison 2024 bringt viele Unannehmlichkeiten

30.08.2024

Verspätungen, Überbuchungen, Annullierungen: Die Urlaubssaison 2024 bringt viele Unannehmlichkeiten

Foto: dbn

Verspätungen, Überbuchungen, Annullierungen: Die Urlaubssaison 2024 bringt viele Unannehmlichkeiten

Die starke Urlaubssaison 2024 verschafft den Konsumentenschützer:innen der AK Oberösterreich eine Menge Arbeit. Es haben bereits 3.800 Konsument:innen wegen eines Reiseproblems Rat und Hilfe gesucht. Das ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, was auf die vielen Anfragen zur FTI-Insolvenz zurückzuführen ist. Die mit Abstand am meisten Beschwerden gab es allerdings wegen Flugproblemen, gefolgt von Fragen zum Reisestorno, zu Reisemängeln und Schwierigkeiten mit Online-Portalen.

Wenn Airlines die Reklamationen ihrer Kund:innen nicht beantworten oder berechtigte Entschädigungsansprüche abweisen, setzen die AK-Konsumentenschützer:innen die Rechte der oberösterreichischen Reisenden in Kooperation mit FairPlane durch, wenn nötig auch gerichtlich. Heuer erhielten bereits 127 Konsument:innen und ihre Begleitpersonen einen Gesamtbetrag von 104.220 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Zahlung von 820 Euro.

Ihre Ansprüche bei Flugproblemen

Bei Verspätungen (je nach Flugdistanz zwei, drei oder vier Stunden) können Sie von der Fluglinie Betreuungsleistungen, etwa Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls auch eine Hotelübernachtung verlangen.

Ab fünf Stunden Verspätung können Sie die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.

Landen Sie mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen, können Sie eine Ausgleichszahlung von der ausführenden Fluglinie verlangen. Voraussetzung ist, dass der Flug in einem EU-Staat angetreten oder von einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat durchgeführt wird. Die Entschädigung beträgt bis zu 600 Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.

Keine Ausgleichszahlung gibt es, wenn die Verspätung oder Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die nicht der Fluglinie zugerechnet werden können, etwa schlechte Witterung oder eine Sperre des Flughafens.

Erfahren Sie bereits Wochen vor der Reise von einer Flugänderung, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.

Bei Überbuchung oder Annullierung Ihres Fluges haben Sie neben der Ausgleichszahlung auch Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an Ihr ursprüngliches Flugziel. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und den Flugpreis zurückfordern.

Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Die erwähnten Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten grundsätzlich auch bei Pauschalreisen.

Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden können Sie alternativ vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen, wobei diese meist niedriger ausfällt als die Ausgleichszahlung, die Sie gegenüber der Fluglinie geltend machen können.

Bei Flugverspätungen im Zuge einer Pauschalreise ist ein Rücktritt von der Flugbuchung nicht anzuraten. Wenden Sie sich bei größeren Verspätungen unbedingt sofort an den Reiseveranstalter.

Den Musterbrief an die Fluglinie, das Online-Formular für die Entschädigungsforderung und viele Tipps rund ums Reisen finden Sie auf Reise & Freizeit | Arbeiterkammer Oberösterreich


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