Belästigung und Bedrängung von Frauen vor Abtreibungsklinik
31.07.2024
Foto: Gynmed Clinic Vienna
In Wien konnte das Gynmed-Ambulatorium bereits 2005 einen wirksamen Schutz für Patientinnen im Wiener Landessicherheitsgesetz (§3) erwirken. Dabei sind für die religiös-fundamentalistischen Abtreibungsgegner Strafen von bis zu EUR 700.- vorgesehen. Dieses Gesetz gibt es bisher jedoch leider nur in Wien.
Andere Bundesländer haben diese einfache Regelung zum Schutz von Frauen bisher nicht umgesetzt, auch fehlt eine bundesweite Regelung. Das soll sich nun ändern, fordert DDr. Christian Fiala von der Wiener Gynmed. “Wie auch aus Bregenz berichtet patrouillierten Fundamentalisten vor Kliniken in ganz Österreich und nötigten Frauen Plastikembryos, Rosenkränze und Gebetsbüchlein auf: Ein unzumutbarer psychischer Druck in einer ohnehin belastenden Situation", so Fiala. Hier wird das Demonstrationsrecht missbraucht für religiöse motivierte Übergriffe auf Frauen im Zugang zu einer Gesundheitseinrichtung.
Studie zeigt enorme Aggressivität der religiösen Demonstranten
Im Vorfeld der Einführung einer Schutzzone in Wien führte das Wiener Gynmed Ambulatorium eine wissenschaftliche Studie über die Auswirkungen der Übergriffe auf Frauen durch. Dazu wurden Patientinnen befragt, die von religiösen Fundamentalisten bedrängt worden waren. Fast alle (99%) berichteten über Belästigung durch das Aufdrängen religiöser Pamphlete und verbale Belästigungen; 7% bewerteten diese Erfahrung als sehr störend. Keine Frau beschrieb den Kontakt zu den Fundamentalisten als hilfreich.
Bundesweites Gesetz gegen "Gehsteigbelästigung" gefordert
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Frauen vor religiös motivierten Demonstrationen geschützt werden müssen, weshalb in der Folge zumindest in Wien eine Schutzzone für Frauen eingeführt wurde. Diese hat sich sehr bewährt. Auch Kanada und Frankreich stellen erfolgreiche best practice Beispiele dar. “Frauen haben ein Recht darauf, medizinische Einrichtungen aufzusuchen ohne Übergriffe fürchten zu müssen. Der Gesetzgeber muss endlich bundesweit entsprechende Regelungen schaffen”, fordert Fiala.
Vorbild Frankreich und Kanada
International sind entsprechende Schutzzonen schon längst Standard. In Kanada etwa bilden „safe access zones“ rund um Abtreibungskliniken eine Bannmeile, um Frauen vor radikal-katholischen Abtreibungsgegnern zu schützen. Frankreich hat Ähnliches bereits 1993 eingeführt, mit einer Strafandrohung von bis zu EUR 30.000.- und sogar Haftandrohung. Frankreich ist führend bei den reproduktiven Rechten, vor kurzem wurde dort ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung eingeführt.
Auch Deutschland hat nachgezogen
Auch die deutsche Bundesregierung sah in diesen „Gehsteig-Belästigungen“ eine "nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Schwangeren“. Deshalb wurde nach jahrelangen Diskussionen ein Gesetz gegen zum Schutz von Frauen vor Übergriffen religiöser Fundamentalisten im Zugang zu einer Abtreibungsklinik beschlossen, wobei Strafen bis zu EUR 5.000.- vorgesehen sind.