Ausgabe Juli 2024

01.07.2024

Halbierung der Stromkostenbremse nachvollziehbar, jetzt müssen auch Energielieferanten nachziehen

Foto: dbn

Halbierung der Stromkostenbremse nachvollziehbar, jetzt müssen auch Energielieferanten nachziehen

Die seit Dezember 2022 geltende Strompreisbremse war eine wichtige Maßnahme, um Haushalte und Kleinbetriebe vor den stark gestiegenen Strompreisen zu schützen. Sie deckte bis zu 2900 kWh im Haushalt mit einer Unterstützung von bisher 30 Cent pro kWh ab.

Ab 1. Juli 2024 wird die Strompreisbremse auf 15 Cent pro kWh gesenkt. Diese Halbierung ist nachvollziehbar, da die Stromgroßhandelspreise und das allgemeine Preisniveau gesunken sind.

Leider haben die Energieversorger die günstigeren Konditionen bisher kaum an Bestandskund:innen weitergegeben. Erste größere Preissenkungen werden erst für Sommer angekündigt, was aus Sicht der AK zu spät ist. Viele Verbraucher:innen sind nämlich weiterhin in teuren Altverträgen gefangen und können nicht wechseln.

Auch die Preise von Neuverträgen liegen noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die AK fordert deshalb die Energiekonzerne zu mehr Fairness auf, indem sie die sinkenden Preise endlich an die Verbraucher:innen weitergeben.


AK Tipps für günstigeren Strom

Der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control erleichtert den Preisvergleich. Zusätzlich erklärt die AK Schritt-für-Schritt, wie ein Anbieterwechsel funktioniert. https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/energie/Wie-finde-ich-das-beste-Angebot-fuer-Strom-und-Gas-.html

Eine weitere Option sind Energiegemeinschaften, in denen die erneuerbar vor Ort produzierte Energie zwischen den Mitgliedern geteilt wird. Der Klimafonds stellt eine Landkarte mit den Standorten vorhandener Energiegemeinschaften bereit. Hier können Interessierte Informationen für einen Beitritt erhalten. https://energiegemeinschaften.gv.at/landkarte/


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