01.03.2024
Foto: dbn
Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets.
„Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.
Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.
Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.
Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.