15.02.2024 - SONDERTHEMA: Steiermark stockt Wohnunterstützung ein weiteres Mal um rund 10 Prozent auf
Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) und ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener (l.): „Wir erhöhen ein weiteres Mal die Wohnunterstützung, damit Wohnen für die Menschen leistbar ist.“
Foto: Land Steiermark / KK
Auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus hat die Landesregierung am Donnerstag (25.01.2024) eine weitere Erhöhung der Wohnunterstützung auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit der Erhöhung, die bereits im August 2023 erfolgt ist, ergibt sich somit ein Plus von fast 30 Prozent bei der Wohnunterstützung innerhalb der letzten sechs Monate. Unter Berücksichtigung von Einkommen und Zahl der Personen im Haushalt steigt damit die Wohnunterstützung – wie Beispielsfälle zeigen – um bis zu 48 Prozent.
Mit diesem Beschluss geht noch eine weitere sozialpolitische Maßnahme einher. Sowohl die Einkommensgrenze als auch die Höchstsätze der individuellen Wohnunterstützung werden in Zukunft Jahr für Jahr automatisch erhöht – in diesem Jahr um 9,7 Prozent. Damit bekommen mehr Menschen Wohnunterstützung – und die Höhe der Wohnunterstützung steigt ebenfalls. Der Höchstsatz der Wohnunterstützung beträgt daher 2024 statt 171,60 Euro nunmehr 188,25 Euro.
Für diese Maßnahmen sind im Sozialbudget des Landes rund drei Millionen Euro an Mehrkosten budgetiert. Nach dem Beschluss im Landtag und den entsprechenden Fristen tritt die neue Regelung mit 1. Mai 2024 in Kraft.
SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus: „Leistbares Wohnen ist für immer mehr Steirerinnen und Steirer eine große Herausforderung. Deshalb erhöhen wir die Wohnunterstützung noch ein weiteres Mal und damit insgesamt um 30 Prozent innerhalb der letzten sechs Monate. Dank der neuen Einkommensgrenzen und ihrer automatischen Anpassung erhalten auch mehr Menschen Zugang zu dieser Sozialleistung. So zeigen wir in der Landesregierung unsere soziale Handschrift. Die Menschen in der Steiermark können sich sicher sein, dass wir in den Zeiten der Teuerung niemand zurücklassen.”
Klubobfrau STVP Barbara Riener: „Es ist unsere Aufgabe weiterhin alles zu unternehmen, damit keine Steirerin und kein Steirer zurückgelassen wird. Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse und muss weiter leistbar bleiben. Daher bin ich sehr froh, dass wir in der Steiermark die Wohnunterstützung noch einmal den Notwendigkeiten anpassen können.”
30 Prozent Plus bei Wohnunterstützung:
Im Jahresverlauf beziehen 30.000 steirische Haushalte mindestens in einem Monat Wohnunterstützung. Im Jänner 2024 bezogen 16.713 Haushalte Wohnunterstützung. 4.938 Haushalte bezogen den Höchstbetrag für einen 1-Personen-Haushalt (EUR 171,60). 7.528 Haushalte bezogen die maximale Beihilfe. Das sind mehr als 45,04 Prozent. 71,21 Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher leben als 1-Personen-Haushalt. 63,36 Prozent sind Frauen. Mit 48,98 Prozent stellen die Über-60-Jährigen die relativ größte Altersgruppe dar.
Konkrete Beispiele zur neuerlich erhöhten Wohnunterstützung:
Für eine Mindestpensionistin oder einen Mindestpensionisten mit einem Einkommen von monatlich 1.229,24 Euro (inkl. Sonderzahlungen) steigt die monatliche Wohnunterstützung von 161,73 auf 177,42 Euro.
Eine Familie (zwei Erwachsene und ein Kind) bekommen bei einem Einkommen von 2.400 Euro in Zukunft im Monat 198,19 Euro statt bisher 180,67 Euro.
Für eine Alleinerziehende oder einen Alleinerziehenden mit zwei Kindern und 2.200 Euro Einkommen im Monat steigt die Wohnunterstützung im Monat von aktuell 175,33 auf 192,34 Euro.
LR Simone Schmiedtbauer und Klubobmann Hannes Schwarz präsentierten die Geschoßbauförderung NEU
Foto: Land Steiermark/Peter Drechsler
Der Geschoßbau bildet einen wesentlichen Bestandteil der Wohnbauförderung in der Steiermark. Um den mehrgeschossigen Wohnbau nachhaltig zukunftsfit zu machen, wird die Geschoßbauförderung grundlegend reformiert und auf eine Kombination aus niedrigverzinsten Landesdarlehen und erhöhten Förderbeiträgen umgestellt. Damit wird die Finanzierung von neuen Wohnungen günstiger und die Mieten bleiben leistbar.
Nach der Novelle des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, welche Ende November 2023 einstimmig vom Landtag beschlossen wurde, hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung mit einer Änderung der entsprechenden Durchführungsverordnung die Förderdetails für das Wohnbauprogramm 2024/25 festgelegt.
Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer: „Mit der Geschoßbauförderung NEU schlagen wir sprichwörtlich zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits entsteht mit der Geschoßbauförderung leistbarer, hochwertiger und nachhaltiger Wohnraum für die Steirerinnen und Steirer und andererseits setzen wir einen wichtigen Impuls für die Bauwirtschaft. Wir erwarten durch die neue Förderung wieder mehr Projekteinreichungen und damit mehr Bautätigkeit, welche letztlich auch steirische Arbeitsplätze sichert. Außerdem freue ich mich besonders, dass leistbare Eigentumswohnungen, speziell auch für junge Familien, entstehen sollen."
Klubobmann Hannes Schwarz: „Mit jedem Quadratmeter, der im Rahmen der ‚Geschoßbauförderung NEU' gebaut wird, investieren wir in eine Zukunft, in der Wohnraum nicht nur ein Dach über dem Kopf bedeutet, sondern eine sichere, nachhaltige und erschwingliche Basis für das Leben der Steirerinnen und Steirer".
2.800 neue und leistbare Wohnungen in den kommenden zwei Jahren
Mit dem zweijährigen Wohnbauprogramm 2024/25 entstehen 2.800 neue und leistbare Geschoßbauwohnungen in der ganzen Steiermark, welche zudem hohen ökologischen Standards entsprechen. Im Rahmen der „Geschoßbauförderung Neu" investiert das Land Steiermark jährlich mehr als 100 Millionen Euro in den Geschoßbau, um leistbares Wohnen auch weiterhin zu ermöglichen.
Fokus auf Sozialmietwohnungen und Eigentumswohnungen
Mit dem neuen Wohnbauprogramm wird vor allem die Errichtung von Sozialmiet- und Eigentumswohnungen forciert. Rund 500 Wohnungen pro Jahr, also mehr als ein Drittel aller geplanten Wohneinheiten, sollen auf diese Kategorien entfallen und mit 0,5 Prozent verzinsten Landesdarlehen gefördert werden. Die Darlehenslaufzeit beträgt für Sozialmietwohnungen 35 Jahre und für Eigentumswohnungen 30 Jahre.
Damit soll einerseits der Erwerb von Eigentumswohnungen, gerade für junge Familien, erleichtert werden. Die günstigen Landesdarlehen leisten einen Beitrag, um Eigentum auch für jene Menschen zu ermöglichen, die derzeit aufgrund der strengen Regeln der KIM-Verordnung nur schwer einen Bankkredit bekommen würden.
Gleichzeitig werden besonders günstige Sozialmietwohnungen für Menschen mit niedrigeren Einkommen bereitgestellt. Für diese Sozialmietwohnungen gilt eine Mietzinsobergrenze von maximal 60 Prozent des steirischen Richtwertes (also derzeit max. 5,52 Euro pro Quadratmeter). Mieterinnen und Mieter solcher Wohnungen dürfen außerdem mit Grund- und Aufschließungskosten nicht belastet werden.
Zudem werden rund 900 Wohnungen pro Jahr mit erhöhten Förderbeiträgen gefördert und damit auch in Zeiten höherer Finanzierungskosten leistbare Mieten in Höhe von max. 2/3 des steirischen Richtwerts ermöglicht.
„Wohn-Bonus" auch für umfassend sanierte Wohnungen
Nach dem bereits umgesetzten „Wohn-Bonus" für Geschoßbauwohnungen ab dem Wohnbauprogramm 2015 wird im Zuge dieser Reform auch der fiktive Zinssatz im Rahmen der „Umfassenden Sanierung" um 2 Prozent erhöht. Dies führt einerseits zu Mietreduktionen bei umfassend sanierten Wohnungen, die ab dem 1. Jänner 2019 förderzugesichert wurden (seit dem 1. Jänner 2023 gilt ohnehin die im Rahmen der „Sanierungsförderung Neu" umgesetzte Mietzinsdeckelung von maximal 2/3 des steirischen Richtwerts), und andererseits im Sinne des Klimaschutzes und ressourcenschonenden Bauens zu einer weiteren Attraktivierung von Sanierungen.