Ausgabe Februar 2024

31.01.2024

Klare Honig-Herkunftskennzeichnung hilft unseren Imkern, bremst Honigfälscher

Foto: dbn

Klare Honig-Herkunftskennzeichnung hilft unseren Imkern, bremst Honigfälscher

Alexander Bernhuber, Chefverhandler des Europäischen Parlaments für die Frühstückrichtlinie, begrüßt die Einigung zwischen Europaparlament und den Mitgliedstaaten: "Ich freue mich, dass wir uns nach harten Verhandlungen heute Nacht auf mehr und transparentere Herkunftskennzeichnungen geeinigt haben." Statt der bisherigen pauschalen Angabe "EU-Honig" oder "Nicht-EU Honig" soll künftig genaue Prozentangaben der Herkunftsländer des Honigs auf dem Etikett angeben werden. "Das hilft den Konsumenten, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen und hilft unseren heimischen Imkern. Denn die waren zunehmend einem unfairen Wettbewerb und enormen Preisdruck ausgesetzt, durch billigen gefälschten Honig der oft von außerhalb der EU in den Markt kommt", sagt Bernhuber.

Neben der verpflichtenden Herkunftsangabe konnte das Europaparlament den Aufbau eines Rückverfolgbarkeitssystems und die Einführung eines Referenzlabors durchsetzen, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken.

"Damit bremsen wir die Honigfälscher, die bisher ihre Geschäfte auf Kosten unserer Imker gemacht haben", sagt Bernhuber. Bei einer Untersuchung der Europäischen Kommission waren von 320 untersuchten Honig-Proben 147 verfälscht, die meisten davon aus Nicht-EU-Ländern. Fast 40 Prozent der Importe kommen aus China, und nicht selten ist der importierte Honig gestreckt mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben und Farbstoff.

"Der in Deutschland und Österreich verbreitete Begriff 'Marmelade' darf nun nach 22 Jahren Verbot in der EU wieder für Fruchtaufstrich aus allen Obstsorten wie Erdbeeren und Marillen verwendet werden. Bisher war die Bezeichnung 'Marmelade' nur für Fruchtaufstrich aus Zitrusfrüchten erlaubt und das hat für viel Kopfschütteln gesorgt", erklärt Bernhuber zudem. Zurückgegangen war diese Regelung auf die britische Bezeichnung "marmelade", die ausschließlich Produkte aus Zitrusfrüchten betrifft und für die die Briten diese Sonderregel EU-weit durchgesetzt hatten.

Kommission erstellt Bericht zu Herkunftskennzeichnung für Fruchtsäfte und Marmeladen

"Der ursprüngliche Wunsch des Europäischen Parlaments nach ebenso klarer Kennzeichnung für Marmelade und Fruchtsäfte wurde von vielen Mitgliedstaaten nicht mitgetragen und war am Ende nicht mehrheitsfähig. Ein großer Erfolg ist dennoch, dass die Kommission als nächsten Schritt aufgefordert ist, eine Machbarkeitsstudie für eine Herkunftskennzeichnung bei Fruchtsäften und Marmeladen zu erstellen und dies gegebenenfalls gesetzlich umzusetzen", schließt Bernhuber.

Nach dem Inkrafttreten der Frühstücksrichtlinie muss diese durch die nationalen Parlamente bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

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