Ausgabe Jänner 2024

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17.01.2024 - SONDERTHEMA BAUEN UND WOHNEN OBERÖSTERREICH

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LH-Stv. Dr. Haimbuchner

LH-Stv. Dr. Haimbuchner
Foto: Land OÖ/Daniel Kauder

Mehrgeschossiger Wohnbau – Rekordjahr 2023

Die heimische Bauwirtschaft litt unter den Krisen den vergangenen Jahren enorm. Gestiegene Bau- und Finanzierungskosten sowie der damit verbundene Einbruch im Eigenheimbereich stellten die Baubranche, aber auch die Wohnbaupolitik, vor große Aufgaben. Von vielen Seiten hieß es, dass es derzeit nicht mehr möglich ist, hochwertigen Wohnraum zu vernünftigen Konditionen zur Verfügung zu stellen. In Oberösterreich wurde im vergangenen Jahr das Gegenteil bewiesen. Mit einer strengen Baukostenobergrenze konnten 2.311 Wohnungen im mehrgeschoßigen Mietwohnungsneubau realisiert werden. Der
Grund dafür liegt vor allem in der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Gemeinnützigen Bauvereinigungen und der Bauwirtschaft. Durch diese Zusammenarbeit konnte die Herkulesaufgabe „Leistbares Wohnen“ auch im Jahr 2023 bewältigt werden.

„Von Anfang an war klar, dass dieses Jahr ein schwieriges wird. Der Wohnbau wurde von vielen Seiten totgesagt. Vielleicht hätten die Zweifler hier in Oberösterreich auch recht behalten, hätten wir das Problem nicht schon so früh erkannt. An dieser Stelle möchte ich nochmals meinen Dank an unsere Partner und vor allem an die Gemeinnützigen Bauvereinigungen aussprechen. Ohne unsere gemeinsame Arbeit könnten wir heute keine 2.311 geförderten Wohneinheiten präsentieren. Ich bin begeistert, dass das vermeintliche Krisenjahr 2023 das erfolgreichste Jahr in meiner Verantwortung als Wohnbaureferent war“, zeigt sich LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner über die herausragenden Ergebnisse im Jahr 2023 sichtlich erfreut.

1. Ergebnisse im Jahr 2023
Trotz einer drohenden Rezession und der allgemein äußerst angespannten Lage in der österreichischen Baubranche ist es dem Wohnbauressort von LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner gelungen, 2023 im Bereich des mehrgeschossigen Mietwohnungsneubaus zu einem Rekordjahr zu machen. Anfang des Jahres gab man das Ziel aus, mindestens 1.500 neue Wohneinheiten zu errichten. Was in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Lage zu diesem Zeitpunkt schon relativ schwierig zu erreichen schien, konnte man am Ende des abgelaufenen Jahres allerdings sogar um ein Vielfaches übertreffen. So wurden insgesamt 2.311 Wohneinheiten über die Neubauförderungs-Verordnung bzw. der Junges-Wohnen-Verordnung errichtet werden. Damit übertraf man das selbst gesteckte Ziel um rund 54 Prozent.

Im Jahr 2010 zeichnete sich Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner zum ersten Mal für ein Bauprogramm verantwortlich. Die oben angeführte Grafik zeigt, dass das vergangene Jahr das erfolgreichste für den geförderten Mietwohnungsneubau in den letzten dreizehn Jahren war.

Doch nicht nur das: Betrachtet man die letzten 20 Jahre, wurden in Oberösterreich jährlich durchschnittlich 1.874 Mietwohnungen dem Markt neu zugeführt. Im Jahr 2023 waren es 2.311. „Mit diesem Ergebnis liegen wir 23,3 Prozent über dem 20-Jahres Durchschnitt. Diese Zahl untermauert, dass es sich 2023 um ein einzigartiges Rekordjahr für den geförderten Wohnbau in Oberösterreich gehandelt hat. Gleichzeitig motiviert ein solches Ergebnis für das neue Jahr und gibt Rückenwind für die neuen Aufgaben“, blickt Dr. Haimbuchner zuversichtlich in Zukunft.

Diese positive Bilanz ist vor allem der konstruktiven und erfolgreichen Zusammenarbeit mit der heimischen Bauwirtschaft und mit den Gemeinnützigen Bauvereinigungen zu verdanken. Man konnte sich schon früh auf einen Fünf-PunktePlan einigen, ohne diesen die hohe Zahl an neuerrichteten Wohneinheiten keinesfalls umsetzbar gewesen wäre.

Fünf-Punkte-Plan:
- Laufzeitverlängerung der Darlehen:
Die Laufzeit wurde von 37 auf 45 Jahre bzw. von 25 auf 30 Jahre verlängert.

- Absenkung der Verzinsung des Förderdarlehens:
Das Land OÖ beschloss eine Senkung der Zinsen von 1 Prozent auf 0,5 Prozent in den ersten 25 Jahren und eine Senkung von 2 Prozent auf 1 Prozent für die restliche Laufzeit.

- Senkung der Anfangsannuität von 1,5 Prozent auf 1,2 Prozent:
Die geringere Anfangsannuität führt zu einer niedrigeren Finanzierungsmiete für künftige Bewohner/innen. Dadurch wird gemeinsam mit der Halbierung der Zinslast und der Laufzeitverlängerung eine größere Darlehenssumme schneller getilgt, was den Annuitätsverlauf flach und damit die Mieten leistbar hält.

- Erhöhung des Förderdarlehens:
Der Förderbetrag würde um 15 Prozent, von 850 Euro auf 1.000 Euro pro Quadratmeter erhöht. Dies verringerte die Höhe des notwendigen Bankdarlehens enorm.

- Erhöhter Eigenmitteleinsatz der Bauträger:
Der Anteil der Errichtungskosten, welcher von den Bauträgern selbst zu tragen ist, wurde von 11 auf 20 Prozent erhöht. Wie schon die Erhöhung des Darlehens durch das Land OÖ verringerte auch dieser Beitrag der Bauträger die Höhe des notwendigen Bankkredits.

2. Geographische Einordnung
Bei der Betrachtung der geographischen Verteilung der Wohneinheiten zeigt sich, dass sich diese über das gesamte Bundesland bedarfsgerecht verteilen. So konnten in Linz-Stadt 451 Wohneinheiten gefördert werden. Im Innviertel konnten 256 Einheiten verzeichnet werden, im Hausruckviertel 856, im Traunviertel 442 und im Mühlviertel insgesamt 306. Durch diese gleichmäßige Verteilung konnte man dem Bedarf der oberösterreichischen Bevölkerung zielgerichtet gerecht werden.

3. Konjunkturmotor Wohnbauförderung
Ein Blick auf die anderen Bundesländer in Österreich zeigt, dass der geförderte Wohnbau im Jahr 2023 in weiten Teilen stillstand und sich die allgemeine Lage der Baubranche in einem schlechten Zustand befindet. Dies könnte sich auf Dauer zu einer fatalen Situation entwickeln. Einerseits aufgrund der konjunkturellen Auswirkungen des Strauchelns der Bauwirtschaft und andererseits aufgrund der dadurch indizierten steigenden Mieten.

Immerhin gilt auch im Bereich des Wohnungsmarktes das allgemeine Grundprinzip: Nachfrage und Angebot bestimmen den Preis. Da die Nachfrage nach Mietwohnungen – auch aufgrund des Einbruchs im Eigenheimbereich – in Zukunft steigen wird, ist es enorm wichtig, dass auch das Angebot an Mietwohnungen laufend erhöht wird. Ansonsten würden Preise stetig steigen, was für die oberösterreichische Bevölkerung auf Dauer unzumutbar wäre.

In Oberösterreich ist es uns – entgegen dem allgemeinen Trend – gelungen, dass sich auch in diesen schwierigen Zeiten die Kräne drehen und dass es ausreichend Angebot an Mietwohnungen gibt. Damit sichern wir in Oberösterreich Arbeitsplätze und schaffen leistbaren Wohnraum.

Anerkannte Wissenschafter und Ökonomen, wie unter anderem der IHS-Chef Holger Bonin, fordern nicht grundlos Investitionen seitens der öffentlichen Hand in die Bauwirtschaft. Vor allem durch eine funktionierende Wohnbauförderung können wichtige gesellschaftspolitische Synergieeffekte geschaffen werden. Dies ist in gerade in unsicheren Zeiten unerlässlich.
In Oberösterreich ist dieses Vorhaben gelungen, damit ist Oberöesterreich im geförderten Wohnbau einmal mehr Staatsmeister.

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Wohnplattform-Geschäftsführer Oliver Jungwirth und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer

Wohnplattform-Geschäftsführer Oliver Jungwirth und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer
Foto: Land OÖ/Ernst Grilnberger

Verlängerung bis 2026: Wohnschirm unterstützt bei Miet- und Energiekosten

„Wir lassen in Oberösterreich niemanden zurück: Miet- und Energiekosten können gerade für Menschen mit geringem Einkommen existenzgefährdend werden. Daher sind wir beim Bund dafür eingetreten, dass unsere Unterstützungen auch um weitere Leistungen ergänzt werden. Der Wohnschirm des Bundes ist daher eine wichtige Ergänzung dieser Unterstützungsleistungen – dieser wurde nun auch bis 2026 verlängert“, so Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer.

Der Wohnschirm ist eine Unterstützungsleistung des Sozialministeriums, die über Beratungsstellen in den Ländern abgewickelt wird. Er ergänzt die bestehenden Leistungen zur Delogierungsprävention und Wohnungssicherung der Länder.

Beantragt werden kann eine Summe aus dem Wohnschirm, wenn offene Mietrechnungen oder offene Energiekostenrechnungen nicht mehr beglichen werden können und andere Leistungen aus der Delogierungsprävention nicht zur Verfügung stehen oder nicht anwendbar sind.

Ziel des Wohnschirms ist
• Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustes (z.B. bei Räumungsklage, Delogierungseinleitung)
• Unterstützung beim Wohnungswechsel in Fällen der Unleistbarkeit der derzeitigen Wohnung

Je nach Zahlungsrückstand unterstützt der Wohnschirm MIETE oder der Wohnschirm ENERGIE.

Der Wohnschirm Miete unterstützt Mieter/innen, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. Juli 2021 im Zusammenhang mit der Teuerung entstanden sind.

Ab 2023 wurde der Wohnschirm Miete um Maßnahmen zur Energiesicherung von Haushalten, den Wohnschirm ENERGIE erweitert. Der Wohnschirm ENERGIE unterstützt Menschen mit geringem Einkommen, die von teuerungsbedingten Energiekostenrückständen betroffen bzw. bedroht sind.

Bundesweit ist der Wohnschirm mit insgesamt 134 Mio. Euro dotiert.

Voraussetzungen zur Beantragung des Wohnschirms:
• Hauptwohnsitzmeldung in Oberösterreich
• Teuerungsbezug des Mietzins- oder Energiekostenrückstandes
• Mietzins- oder Energiekostenrückstand kann nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden

Die Unterstützung wird bei der Abwicklungsstelle beantragt. Die offenen Rechnungen werden vom Ministerium geprüft und der offene Betrag unkompliziert überwiesen.

Abwickelnde Beratungsstellen in Oberösterreich (Wohnschirm Miete):
• Verein Wohnplattform
• Verein Wohnen Steyr – Netzwerk Wohnungssicherung
• Mosaik Wohnungssicherung
• Caritas Netzwerk Wohnungssicherung (in Ried, Braunau und Schärding)
• ARGE für Obdachlose
Abwickelnde Beratungsstellen in Oberösterreich (Wohnschirm Energie):
• Verein Wohnplattform
• Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung GmbH
• Volkshilfe Triangel
• Volkshilfe Wohnen im Dialog Traun, Steyr, Schwertberg, Braunau, Bad Ischl
• Sozialberatungsstelle Stadt-DIAKONIE Linz
• Caritas Oberösterreich (15 Standorte)
• ARGE für Obdachlose

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