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Ausgabe Juni 2023

Corona: OGH bestätigt in Causa Ischgl, was Land Tirol stets betonte

Foto: gemeinfrei

Corona: OGH bestätigt in Causa Ischgl, was Land Tirol stets betonte

Mit der heutigen (1. Juni 2023) Entscheidung des Obersten Gerichtshofes und damit der höchsten Rechtsinstanz in Zivilrechtssachen in der Republik Österreich, wonach Amtshaftungsansprüche wegen der Corona-Pandemie betreffend Ischgl verneint werden, steht nunmehr fest, dass die Behörden auch zivilrechtlich nicht rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben.

Bereits vor einigen Wochen kam das Landesgericht Innsbruck – ebenso wie schon zahlreiche andere Instanzen und Prüfstellen vorher – zu dem Entschluss, dass sich auch alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen Behördenorgane ausnahmslos als unbegründet herausgestellt hatten.

„Für das Land Tirol war die Corona-Pandemie – wie für viele andere Institutionen auch – eine große Herausforderung, der wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Kräften tagtäglich gestellt haben. Als Land Tirol waren wir mitunter die ersten, die eine ehrliche Aufarbeitung aller Vorgänge mit externen Expertinnen und Experten umgesetzt und in der Folge auch unsere Strukturen optimiert haben. Wir haben stets unser Möglichstes getan, um gegen die Corona-Pandemie anzukämpfen.

Die Gerichte haben dies mit der heutigen höchstgerichtlichen Entscheidung ebenso nochmals untermauert und die Sichtweisen des Landes Tirol bestätigt. Es freut mich, dass damit auch die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst ins rechte Licht gerückt wurde. Nun ist es an der Zeit, nach vorne zu blicken und diese Zeit der Vorwürfe und juristischen Auseinandersetzungen hinter uns zu lassen“, schließt Landesamtsdirektor Herbert Forster.

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