Foto: BKA/Wenzel
In einer groß angelegten Schwerpunktaktion hat die Finanzpolizei in Kärnten Anfang März 2023, die Wintersportgebiete Hebalm, Klippitzthörl und Hochrindl kontrolliert. Dabei stellten die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten zahlreiche Verstöße gegen melde- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen sowie gegen die Registrierkassenpflicht fest, auch so manche Kuriosität war dabei.
Insgesamt wurden 29 Betriebe überprüft, bei fünf dieser Betriebe wurden 27 Verstöße in Bezug auf illegale Beschäftigung festgestellt. So waren mehrere der angetroffenen Arbeiter arbeitslos gemeldet und bezogen Arbeitslosengeld, gingen aber offensichtlich dennoch einer Beschäftigung nach, die nicht gemeldet wurde. Auch verpflichtende Anmeldungen zur Sozialversicherung wurden von den Betreibern unterlassen. Die Ermittlungen laufen in diesen Fällen auf Hochtouren.
Im Rahmen der Steueraufsichtsmaßnahmen wurden insgesamt neun Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht festgestellt, wie beispielsweise das Nichtverwenden oder das Fehlen von Registrierkassen sowie das Nichterteilen von Registrierkassenbelegen. Insgesamt wurden Steuerrückstände in Höhe von etwa 10.500 Euro exekutiert und somit eingebracht, zudem werden wohl nach Prüfung der Sachverhalte durch die Finanzstrafbehörde weitere Strafen ausgesprochen.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Finanzpolizei geht entschlossen gegen illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehung vor. Es ist positiv, dass bei 24 von 29 überprüften Betrieben alles in Ordnung war. Die 5 schwarzen Schafe haben nun mit spürbaren Strafen zu rechnen, denn wer sich korrekt verhält, darf nicht der Dumme sein. Regelmäßige Kontrollen sind besonders wichtig, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Arbeitnehmerrechte wie eine korrekte Anmeldung bei der Sozialversicherung zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.“
Während der Kontrollen stießen die Einsatzkräfte auch auf Kuriositäten. So wurde beispielsweise in einem Skigebiet eine Skihütte durch einen Verein geführt, bei der die Umsätze durch den Vereinsobmann seit Dezember 2022 nur geschätzt wurden. Vom Betreiber wurden weder Aufzeichnungen geführt, noch das Bargeld regelmäßig gezählt. Ein anderer Betreiber einer Skihütte berief sich auf eine angebliche Auskunft der Wirtschaftskammer, wonach bei Schihütten keine Kassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht vorläge. Diese Erklärungsversuche schützten aber auch ihn nicht vor Anzeigen durch das Finanzamt Österreich und die Finanzstrafbehörde aufgrund seiner Gesetzesverstöße.
Auch bei einem großen Chaletbetreiber wurden Verstöße festgestellt. Einer der zufällig anwesenden Aufsichtsräte der betreibenden Aktiengesellschaft hat sofort reagiert und in einer eilig vor Ort einberufenen Online-Konferenz Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet. So zeigten die Kontrollmaßnahmen der Finanzpolizei unmittelbar ihre Wirkung.
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