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Ausgabe Februar 2023

POLITIK

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Österreich ein

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Österreich ein
Foto: Corentin Béchade CC BY-SA 4.0

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Österreich ein

Die EU-Kommission gab im Jänner 2023 bekannt, gegen 20 Mitgliedsstaaten und so auch gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet zu haben, weil die EU Richtlinie für Verbandsklagen nicht fristgerecht zum 25.12.2022 umgesetzt wurde.

Die Staaten haben 2 Monate Zeit für eine Stellungnahme.

"Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat die Regierung mehrfach gewarnt, doch es liegt zur Umsetzung der Richtlinie bislang noch immer keine Regierungsvorlage vor," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherchutzvereines (VSV). "Auch Österreich blockiert also - im Konzerninteressse etwa von VW - die verbesserte Möglichkeit bei Massenschäden gegen die Schädiger vorzugehen."

Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Verbrauchern in allen Mitgliedsstaaten mindestens ein effizientes Verbandsklageverfahren zur Verfügung steht, um Verstöße gegen verbraucherschützende EU-Vorschriften gerichtlich geltend machen zu können. Anwendbar ist die Richtlinie insbesondere in Bereichen, in denen ein wachsender Bedarf an einem höheren Verbraucherschutz besteht, wie Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Tourismus, Energie und Telekommunikation. Verbandsklagen sollen bei innerstaatlichen wie auch grenzüberschreitenden Sachverhalten möglich sein.

Es gibt bislang nur einen geheimen grünen Ministerialentwurf, der aber mit der ÖVP offensichtlich noch nicht akkordiert werden konnte.

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