AK fordert mehr Treffsicherheit bei Landwirtschaftsförderung
Foto: VHNÖ / Hitzelhammer
In ihrer neuesten Vorausschätzung berechnet die Statistik Austria ein Einkommensplus für die Landwirtschaft im laufenden Jahr 2022 von 25,6%. Das ist umso bemerkenswerter, als schon im Vorjahr ungewöhnlich hohe Einkommenssteigerungen festgestellt wurden und der neuerliche Zuwachs von einem hohen Niveau ausgeht. Das Landwirtschaftsministerium hatte bereits für das Jahr 2021 Steigerungen der landwirtschaftlichen Einkommen von durchschnittlich 15% und für spezielle Produktionssparten sogar von 40% veröffentlicht. Auch die vor wenigen Tagen erschienene Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Ifo in Deutschland beweist, dass bestimmte Betriebe und Branchen – darunter auch die Landwirtschaft – die Teuerung für hohe Gewinnsteigerungen nutzen konnten.
„Wenn also alle Daten darauf hinweisen, dass manche großen Agrarbetriebe in dieser Zeit der extremen Teuerung sehr gut verdient haben, sollten diese nicht auch noch mit zusätzlichen Zahlungen aus dem Steuertopf überfördert werden. Angesichts der Tatsache, dass 80% des Steueraufkommens von Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen geleistet werden, erwarten wir, dass diese Gelder treffsicherer eingesetzt werden – sonst droht Überförderung“, betont AK Agrarpolitik-Expertin Maria Burgstaller.
Das Landwirtschaftsministerium hat jedoch in seinen Sonderrichtlinien unter anderem folgende zusätzliche Förderungen bestimmt:
„Teuerungsausgleich“ wurde am 21.12.2022 ausbezahlt: 110 Millionen Euro werden dabei pauschal (nach Fläche und Tierzahl – Großbetriebe bekommen die höchsten Summen) an jeden Landwirtschaftsbetrieb ausbezahlt, egal ob der Betrieb hohe Gewinne gemacht hat oder tatsächlich ein Verlust erwirtschaftet wurde. Das Geld stammt aus dem Bundesbudget. 8 von 10 Euro dieser Mittel, werden also von Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen bezahlt.
„Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft“ wird im 2. Quartal 2023 ausbezahlt: 120 Millionen Euro werden – zusätzlich zu den Zahlungen an alle Haushalte – ebenfalls pauschal und zusätzlich verbrauchsabhängig ausbezahlt. Ob der Betrieb die höheren Stromkosten durch höhere Verkaufserlöse erwirtschaften konnte, wird nicht geprüft.
„Außergewöhnlichen Anpassungshilfe“ in der Höhe von 9 Millionen wurde im September 2022 ausbezahlt (EU-Mittel). Ziel war es, die Gemüseproduktion allen voran die Glashausbesitzer zu unterstützen. Leider war die Aufrechterhaltung der Produktion keine Bedingung, die an den Erhalt der Zahlung geknüpft war.
„Temporäre Agrardieselvergütung“ in der Höhe von 30 Millionen Euro wird im April 2023 aus dem Bundesbudget ausbezahlt. Es handelt sich um pauschale Beträge pro Hektar Land- und Forstfläche. Großbetriebe erhalten die höchsten Beträge unabhängig von möglichen Gewinnsteigerungen durch die hohen Preise für Holz und Agrarprodukte. Basis ist eine Durchführungsverordnung des Bundesministeriums für Finanzen.
Die Konsument:innen zahlen doppelt: Zum einen durch die höheren Lebensmittelpreise und zum anderen durch die Steuern, mit denen die Fördergelder bezahlt werden. Außerdem sind diese Förderung nicht treffsicher, denn die kleinen Bäuerinnen und Bauern profitieren davon wenig. Deshalb fordert die AK:
Eine Untersuchung der Gewinne der Agrarindustrie in Österreich
Überförderung stoppen! Treffsichere Unterstützungen für jene, die sie tatsächlich brauchen. Betriebe und Branchen, die von den Preissteigerungen profitieren, sollten keine Förderungen erhalten, um ihre Gewinne zu steigern.
Eine eigene Anti-Teuerungskommission soll die Preise mit wirksamen Instrumenten gegen ungerechtfertigte Erhöhungen überwachen. Dafür sind Änderungen des Preisgesetzes erforderlich.
Förderungen, die im Namen der „Versorgungssicherheit“ gewährt werden, müssen auch tatsächlich für die Lebensmittelversorgung eingesetzt werden.
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